Ergotherapie zählt zu den medizinisch technischen Berufen und darf nur nach ärztlicher Anweisung gemacht werden. Bevor Sie Ergotherapie erhalten benötigen Sie einen VERORDNUNGSSCHEIN von einem Arzt, am besten von einem Kinderfacharzt.
Meistens verordnen Ärzte gleich einen 10er Block Ergotherapie. Beachten Sie, dass am Verordnungsschein
Die Kosten für die Therapie werden zum Teil von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Dies ist nur möglich, wenn Sie vor Beginn der Einheiten eine CHEFÄRZTLICHE BEWILLIGUNG (=Stempel) am Verordnungsschein von Ihrer zuständigen Krankenkasse erhalten.
Bitte den Verordnungsschein zum Erstgespräch mitnehmen.